auf der Internetseite des „Altenberger Ökumenischer Gesprächskreis“.

Wir sind eine internationale ökumenische Gruppe, die sich zweimal jährlich trifft, um aktuelle ökumenische Themen zu besprechen.

Interessenten und Teilnehmende sind uns immer herzlich willkommen.

Im Blickpunkt

Offener Brief
des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises zu Pfingsten 2025

„Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“
(Epheser 4,5)

Offener Brief

des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises  zu Pfingsten 2025
an die leitenden Personen der evangelischen, katholischen und orthodoxen Kirchen
in Deutschland   für
Initiativen zum 1700-jährigen Jubiläum des Ökumenischen Glaubensbekenntnisses
von Nizäa-Konstantinopel (325/ 381)

Köln, am Sonntag Exaudi
1. Juni 2025

Sehr geehrter Herr Metropolit Augoustinos,
sehr geehrter Herr Bischof Bätzing,
sehr geehrte Frau Bischöfin Fehrs,
liebe Geschwister in Christus!

In diesem Jahr 2025 feiern die orthodoxen, katholischen und reformatorischen Kirchen das 1700-jährige Jubiläum des ersten, ältesten und einzigen gemeinsamen Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel aus den Jahren 325 und 381, kurz: des Nizänums. Es ist, wie J. N. D. Kelly schon 1972 geschrieben hat, „einer der wenigen Fäden, mit denen die zerrissenen Fetzen des geteilten Rocks der Christenheit noch zusammengehalten werden“ (1). Erfreulicherweise liegen inzwischen 3 Auslegungen des Bekenntnisinhalts aus unserer Zeit vor (2). Daher ist dieses Jubiläumsjahr 2025 eine einmalige Gelegenheit, dass unsere Kirchen in Deutschland sich dieses ökumenische Bekenntnis erneut wieder zu eigen machen und dieser ihrer Verbundenheit im gemeinsamen Apostolischen Glauben sichtbaren Ausdruck verleihen.

Auf dieser Grundlage bitten wir Mitglieder des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises Sie und weitere leitende Personen unserer Kirchen um folgende 3 Initiativen:

  1. Verbindlicher gemeinsamer Wortlaut
    Die Kirchen sprechen sich dafür aus, zum ursprünglichen Wortlaut des Bekenntnisses – ohne die westkirchlichen Veränderungen – zurückzukehren, damit es seine Ost und West verbindende Kraft entfalten kann. Sie legen einen verbindlichen gemeinsamen deutschen  Text vor, wie  es seit langem im englischsprachigen Bereich der Fall ist und ihn die Bundes-ACK bereits vorgeschlagen hat.
  2. Verwendung an Feiertagen, in Abendmahlsgottesdiensten und Eucharistiefeiern
    Das nizänische Bekenntnis hat seinen angemessenen Ort in der Liturgie. Daher empfehlen die Kirchen,  wie bisher es regelmäßig an hohen kirchlichen Feiertagen  und nach Möglichkeit auch   in Abendmahlsgottesdiensten und Eucharistiefeiern  zu verwenden, um den gemeinsamen Lobpreis des dreieinigen Gottes in der weltweiten christlichen Gemeinschaft hörbar werden zu lassen.
  3. Eine Liedfassung für die Gemeinden
    Im Unterschied zum Apostolikum  mit seiner Herkunft aus der Katechese haben wir es beim Nizänum mit einem doxologischen, den dreieinigen Gott lobpreisenden Bekenntnis zu tun. Daher entspricht ihm am ehesten eine gesungene Fassung, wie es in orthodoxen Kirchen in griechischer und in der katholischen Kirche in lateinischer Sprache  üblich ist. Da jedoch unsere deutschsprachigen Kirchen bis heute keine gemeinsame Liedfassung des Bekenntnisses für ihre Gemeinde-Gottesdienste besitzen, rufen sie einen Wettbewerb für eine alte oder neue Melodie des Bekenntnisses aus. –

Zu Pfingsten erinnern die Kirchen an ihren Geburtstag in Jerusalem. Daher schreiben wir Ihnen diesen Offenen Brief in der Woche vor Pfingsten. Ein geeigneter Zeitpunkt für die Erinnerung an das Nizänum ist auch der Trinitatis-Sonntag eine Woche später, das Fest des dreieinigen Gottes. Schließlich  kommt auch der 19. Juni, der wahrscheinliche Tag der Verabschiedung des Bekenntnisses im Jahr 325, der in diesem Jahr mit dem Fronleichnamsfest zusammenfällt,  für eine gemeinsame Initiative unserer Kirchen in Frage.

Sollten sich alle 3 Daten wegen der zeitlichen Nähe als nicht durchführbar erweisen, schlagen wir den kommenden 1. Advent, den 30. November 2025, den Beginn des neuen Kirchenjahres, für eine gemeinsame Initiative unserer Kirchen zugunsten des Ökumenischen Bekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel vor. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Kirchen das 1700-jährige Jubiläum des Nizänums nicht ungenutzt verstreichen lassen dürfen, um sich nicht erneut an ihrer ökumenischen Berufung und Glaubwürdigkeit zu versündigen. Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) benennt als Hauptziel der Gemeinschaft der Kirchen, „einander zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft aufzurufen“ (3).

In diesem Sinne erwarten wir von Ihnen und unseren Kirchen  in diesem Jahr sichtbare Schritte zueinander und grüßen Sie im Namen des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises in ökumenischer Verbundenheit.

Ihre 

Dr. Hans-Georg Link, Pfarrer em. in Köln
Dr. Manfred Richter, Pfarrer em. in Berlin
Dr. Josef Wohlmuth, Professor em. in Bonn

 

Anmerkungen:

  1. Altchristliche Glaubensbekenntnisse. Geschichte und Theologie, Göttingen 1972, S. 294.
  2. Gemeinsam den einen Glauben bekennen. Eine ökumenische Auslegung des apostolischen Glaubens, wie er im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381) bekannt wird, Studiendokument der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, Frankfurt/Main-Paderborn 1991, 146 S.; Wir glauben – Wir bekennen – Wir erwarten. Eine Einführung in das Gespräch über das Ökumenische Glaubensbekenntnis von 381, Deutscher Ökumenischer Studienausschuss (DÖSTA), Hg. W. Bienert, Eichstätt 1997, 104 S.; Attraktive Fremdheit Gottes. Das Ökumenische Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (325-2025). Ausgelegt von Mitgliedern des Altenberger Ökumenischen Gesprächskreises, Hg. H.-G. Link/J. Wohlmuth, Leipzig/Paderborn 2024, 287 S.

3. Verfassung des ÖRK, III. Ziele und Funktionen, in: Busan 2013. Offizieller Bericht der Zehnten Vollversammlung des ÖRK, Hg. H.-G. Link u. a., Leipzig/Paderborn 2014, S. 577.

 

 

Aus der Erklärung zu „2025 – Jahr mit dem Bekenntnis“

Das 1700-jährige Jubiläum des Nizänums bietet die Chance, das Jahr 2025 entsprechend ökumenisch zu gestalten. Dazu unterbreiten wir als Altenberger Ökumenischer Gesprächskreis folgende       vier Vorschläge:

1. „2025 – Jahr mit dem Bekenntnis“

Da das Nizänum von fast allen Kirchen anerkannt wird, empfehlen wir, das Jahr 2025 in ökumenischer Gemeinschaft zum „Jahr mit dem Bekenntnis“ zu erklären. Innerhalb des Jahres 2025 können dann zu verschiedenen Zeiten inhaltliche Akzente zum Nizänum gesetzt werden:

Gebetswoche für die Einheit der Christen (Januar oder Pfingsten)                                                                       Gemeinsames Osterfest mit orthodoxen Kirchen
Gedenken an das 1. Konzil in Nizäa (20. Mai bis 25. Juli)
Fest mit dem Bekenntnis am 19. Juni (s.u.)
6. Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung (28. August bis 3. September)
Reformationstag
Buss- und Bettag

2. Rückkehr zum ursprünglichen Wortlaut des Nizänums

Im Lauf der Jahrhunderte hat das Nizänum in verschiedenen kulturellen Räumen unterschiedliche Ergänzungen erhalten. Wenn es wieder zur vollen Gemeinsamkeit in der Formulierung der Glaubensgrundlage der Christenheit kommen soll, ist es unabdingbar, zum ursprünglichen Wortlaut des Bekenntnisses zurückzukehren und eine einheitliche Übersetzung zu schaffen. Das beinhaltet im deutschsprachigen Kulturbereich vor allem folgende Korrekturen:

– „Wir glauben“ statt „ich glaube“.
– Die Rückkehr zum Wortlaut „katholisch“ beim 3. Kennzeichen der Kirche.
– Die Rücknahme des später eingefügten Filioque („und dem Sohn“) im Dritten Glaubensartikel sollte vor allem im Gespräch mit der Orthodoxie bedacht werden.

3. Vertiefte liturgische Beheimatung des Nizänums

Da es sich in erster Linie um ein doxologisches Bekenntnis für Abendmahls- und Eucharistie-Gottesdienste handelt, ist es angemessen, es heute an erster Stelle in diesen Gottesdiensten wieder zu beheimaten, wie es in orthodoxen Kirchen seit jeher üblich war und ist. Eine alte oder neue gesungene Fassung des Bekenntnisses entspricht am besten seinem lobpreisenden  Charakter. Auf diese Weise wird ein ökumenisches Band zwischen katholischen, orthodoxen und reformatorischen Kirchen geflochten, das die drei  christlichen Haupttraditionen im Kern ihres Glaubens einander näher bringt. Zudem wird in allen drei  Glaubensartikeln die Dimension des Einsseins hervorgehoben, die zugleich Grundlage und Auftrag aller Kirchen ist.

4. Ein Fest mit dem Bekenntnis am 19. Juni 2025

Wie erwähnt, ist am 19. Juni 325 das erste gesamtchristliche Glaubensbekenntnis verabschiedet worden. Das ist der richtige Zeitpunkt, an dem nach 1700 Jahren möglichst alle Kirchen das Nizänum in seinem ursprünglichen Wortlaut gemeinsam miteinander feiern, sprechen und singen. Dazu ist ein ökumenisches Glaubensfest mit großer Beteiligung am besten geeignet.


Die heutige Tageslosung lautet: